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Mein Besuch beim Arbeitsamt

Eigentlich sollte es `Meine Besuche beim Arbeitsamt´ heißen, denn ich bin 4-mal hier beim Amt gewesen und habe 2-mal bei der Hotline angerufen, um das Ganze zu verstehen. Man muss dazu sagen, das Amt hier ist nicht sonderlich groß weswegen der Andrang auch überschaubar war. Man kommt schnell dran und die Mitarbeiter sind sehr nett. Leider sind dann ein paar Aussagen doch widersprüchlich und verwirrend gewesen. Ich möchte euch deswegen eine kleine Übersicht geben über das was euch beim Amt erwartet.

 

Eine Arbeitslosmeldung solltet ihr auf jeden Fall machen, damit das Arbeitsamt über euren aktuellen Status Bescheid weiß. Ich empfehle euch ein Gespräch beim Arbeitsamt, damit ihr auch direkt über weitere Schritte informiert werdet.

 

Möchte man Arbeitslosengeld beantragen, so wird ab dem Zeitpunkt der Beantragung 2 Jahre zurückgesehen, wo und wie gearbeitet wurde (ab dem 01.01.2020 soll der Zeitraum auf 2,5 Jahre verlängert werden). Es musste bisher mindestens 1 Jahr gearbeitet werden, um Arbeitslosengeld beziehen zu können. In meinem Fall habe ich 1 Jahr gearbeitet und davor studiert.

Zusätzlich gilt in Deutschland: Wer selbst kündigt, erhält ab Beantragung eine Sperrzeit von 12 Wochen, in denen kein Arbeitslosengeld bezogen werden kann. Diese Sperrzeit wird auch mich erwarten. Des Weiteren kann während der Reise kein Arbeitslosengeld bezogen werden.

 

Warum beantrage ich dann das Arbeitslosengeld?

 

Dafür habe ich zwei Gründe: Es könnte sein, dass wir länger als ein Jahr unterwegs sein werden. Wenn wir dann zurückkommen und ich Arbeitslosengeld beantrage wird 2 Jahre zurückgeschaut. Wenn wir beispielsweise 2 Jahre unterwegs waren, ohne gearbeitet zu haben, habe ich keine Ansprüche mehr auf das Arbeitslosengeld. Beantrage ich das Arbeitslosengeld und gebe die Reisezeit an, so wird der Zeitraum in dem zurück geschaut wird quasi pausiert für den Zeitraum der Reise.

 

Der zweite Grund ist, dass ich zum ersten September gekündigt habe und wir durch die Probleme mit George nun doch später losfahren als geplant. Wenn ich jetzt das Arbeitslosengeld beantrage, bekomme ich trotz der Sperrzeit 1 Monat Versicherungsschutz vom Arbeitsamt bezahlt. Der liegt aktuell übrigens gesetzlich mit meinen Voraussetzungen (Alter, ledig, keine Kinder) bei ca. 180 € pro Monat.

 

Ich hoffe, ich konnte euch verständlich eine kleine Übersicht geben!

gez. Alex

UPDATE Okt. 2019

Gestern kam ein Brief von der Agentur für Arbeit. Hier eine kleine Richtigstellung: Das Arbeitsamt übernimmt während der gesamten Sperrzeit die Krankenversicherung und nicht nur für einen Monat. Das wurde mir damals beim Amt leider falsch erklärt. Besser für mich - nun muss ich mich doch nicht für einen Monat freiwilig Versichern lassen.

 

UPDATE Apr. 2022

Im April 2022 sind wir ein weiteres Mal in die Reise gestartet und haben uns entsprechend erneut arbeitslos gemeldet, was ohne weitere Probleme funktioniert hat. Wir haben uns nach Erhalt der Kündigung Ende Februar '22 arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. Am 01. März '22 haben wir diesen Status auf arbeitslos reduziert und den Antrag auf Arbeitslosengeld eingereicht. Zum 01. Mai '22 (Abreisedatum) haben wir uns rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit abgemeldet, sodass wir im Zeitraum der Reise kein Arbeitslosengeld bekommen, da wir dem Arbeitsmarkt während der Reise nicht mehr zur Verfügung stehen. Sobald wir wieder in Deutschland sind, melden wir uns wieder an und bekommen das Arbeitslosengeld wieder bis zum Beginn der neuen Arbeitsstelle ausgezahlt.

 

Prozedere Arbeitslosmeldung:

 

  1. Fristgerechte Kündigung
  2. Online: Meldung arbeitslos und arbeitssuchend und Übermittlung der Kündigung ans Arbeitsamt innerhalb drei Tagen
  3. Am 1. Tag ohne Arbeit, Status auf arbeitslos ändern
  4. Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

 

Bei uns kam zur Kündigung ein Ortswechsel hinzu. Da die Servicestelle an den Wohnort gekoppelt ist, ist ein Umzug rechtzeitig online oder telefonisch mitzuteilen. Am 1. Werktag nach Einzug sollten wir uns persönlich bei der neuen Servicestelle vorstellen.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

Alle Angaben basieren auf eigener Recherche und Erfahrungen.

Wir übernehmen keine Garantie auf die Aktualität oder Richtigkeit der Angaben.

 

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