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Im Dschungel der Bürokratie

Leben in Deutschland bedeutet, dass vieles geregelt und abgesichert ablaufen muss. Die romantische Idee, einfach ins Auto zu steigen und los zu fahren, ein Jahr lang, funktioniert leider nicht. Vorher müssen einige Ämter abgeklappert werden, Formulare ausgefüllt werden und diplomatische Gespräche mit Beamten geführt werden. Andernfalls erwartet dich das böse Erwachen, wenn du zurückkehrst.

 

Die gesetzliche Krankenversicherung

 

In Deutschland besteht für jeden, der einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat, eine Versicherungspflicht. In unserem Fall sind wir bei der AOK versichert. Da wir aber planen für mindestens ein Jahr im (Nicht EU-) Ausland zu sein, müssten wir uns mit einer privaten Auslandskrankenversicherung absichern. Früher gab es für diesen Fall zwei Möglichkeiten. Entweder, der Wohnsitz in Deutschland wurde abgemeldet, was jedoch wiederum einen langen bürokratischen Prozess mit sich ziehen würde, oder man bezahlte beides. Seit 2009 besteht jedoch der §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, der besagt, dass wenn totz bestehendem Wohnsitz in Deutschland der Hauptaufenthalt der zu behandelnden Person im Ausland liegt, eine private Auslandskrankenversicherung die Vorraussetzungen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfal erfüllen kann.

 

<< a) Der Versicherungsvertrag beinhaltet die Absicherung eines Auslandsaufenthaltes, der über die Dauer von 42 Tagen hinaus geht.

b) Der Leistungskatalog des Versicherungsvertrages entspricht nach - nicht dagegen dem Umfang nach - den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es genügt, dass die wichtigsten Leistungen der GKV bei der ambulanten und stationären Heilbehandlung vorgesehen sind. >> (§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)

 

Wir empfehlen auf jeden Fall, dass ihr euch bei eurer gesetzlichen Krankenversicherung rechtzeitig erkundigt. Bei uns verlief das Gespräch mit der AOK problemlos. Ein Vermerk in der Akte informiert den nächsten Bearbeiter beim Einreichen der Versicherungsunterlagen der Auslandsreisekrankenversicherung über das Beenden der gesetzlichen Krankenversicherung für den Zeitraum der Auslandkrankenversicherung. Zudem sind die gesetzlichen Krankenversicherungen gesetzlich verpflichtet, dich nach Beendigung der Reise wieder zu versichern.

 

Die Auslandkrankenversicherung

 

Es gibt unzählige private Auslandskrankenversicherungen, die je nach Leistung in den Preisen variieren. Für uns kommen zwei Anbieter in Frage. Das ist zum einen die Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur und zum Anderen der ADAC. Ihr müsst bei den Angeboten auf jeden Fall darauf achten, welche Länder von der Versicherung abgedeckt werden, wie hoch die Selbstbeteiligung ist (beim ADAC z.B. 50€/Schadensfall) und welcher Zeitraum behandelt wird. Preislich liegt die Hanse Merkur etwas günstiger, fordert keine Selbstbeteiligung und versichert ein Jahr lang im Ausland. Der Vorteil beim ADAC  wäre jedoch, dass ein Rabatt durch die Mitgliedschaft erfolgen würde und wir alles unter einem Hut hätten. Neben der Auslandskrankenversicherung wäre das zudem das Carnet de Passage und die Pannenhilfe im EU-Ausland.

Wir haben uns dennoch für die Hanse Merkur entschieden, da uns die Selbstbeteiligung beim ADAC abgeschreckt hat. Wir können die Entscheidung nur wärmstens empfehlen!

Alle Angaben basieren auf eigener Recherche und Erfahrungen.

Wir übernehmen keine Garantie auf die Aktualität oder Richtigkeit der Angaben.

 

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